■ Kindestod: Haftbefehle aufgehoben
Allmendungen (taz) – Das Amtsgericht Ulm hat gestern die Haftbefehle gegen einen katholischen Geistlichen und seine Haushälterin aufgehoben. Ende Oktober letzten Jahres waren beide wegen des Verdachts auf Kindestötung beziehungsweise der Beihilfe dazu verhaftet worden. Ein toter Säugling war im Pfarrschuppen gefunden worden. Das Gutachten einer Kinderpathologin kam jetzt zu dem Schluß, daß ein Tod des Kindes „aus inneren Ursachen“ nicht auszuschließen sei. Ein Tod durch vorsätzliches Ersticken wird nicht „für zwingend“ gehalten.
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