: Haftbefehl
Im Betrugsprozess gegen den früheren Internet-Unternehmer Alexander Falk vor dem Landgericht hat die Verteidigung gestern die Aufhebung des Haftbefehls gefordert. Nach den Aussagen von zwei Mitangeklagten lasse sich der dringende Tatverdacht nicht mehr aufrechterhalten, so Anwalt Thomas Bliwier. Die beiden hatten behauptet, wichtige Beweisstücke gefälscht zu haben. Falk war im April aus der Haft entlassen worden, nachdem das Gericht einer Haftverschonung zugestimmt hatte.