Haftbefehl gegen Holger G. erlassen: Wer ist der vierte Mann?

Viele Fragen ranken sich um den Terror des Nazi-Trios. Auch, welche Rolle der mutmaßlichen Helfer Holger G. spielte. Langsam wird klar: G. war den Behörden bekannt.

Der mutmaßliche Rechtsextremist Holger G. bei seiner Vorführung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag. Bild: dpa

HAMBURG taz/dapd | Im beschaulichen Lauenau im Süden Niedersachsens lebte er unauffällig; in der rechtsextremen Szene galt er als Mitläufer. Seit Montag aber verdichten sich die Fakten, dass Holger G. eng mit dem Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Z. zusammengearbeitet hat. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am Montagabend nun Haftbefehl gegen Holger G. wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erlassen.

Schon am Wochenende war bekannt geworden, dass Holger G. dem Trio geholfen hat. Seit Montag geht Griesbaum davon aus, dass er im Januar 2007 dem Trio seinen Führerschein und vier Monate später seinen Reisepass überließ. Nach den neuen Indizien soll er auch das Wohnmobil gemietet haben, das Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Flucht bei Banküberfällen genutzt haben und in dem sie sich offenbar erschossen haben.

Nach seinem Umzug nach Hannover schloss sich G., der wie das Trio aus Thüringen stammt, dem Vernehmen nach erst der "Kameradschaft 77" und später der äußerst militanten Gruppierung "Freie Nationalisten Hannover" an.

Der niedersächsische Verfassungsschutz scheint Holger G. aber kaum wahrgenommen zu haben. Behördenchef Hans-Werner Wargel räumte allerdings ein: "Wir haben keine personenbezogenen Akten über ihn geführt. Wir haben seinen Namen aber im Keller in alten Papierakten über die rechtsextreme Szene gefunden".

Aussagen, die der grüne Landtagsabgeordnete Helge Limburg so nicht stehen lassen will: "Der niedersächsische Verfassungsschutz muss erklären, warum er trotz kontinuierlichem Stellenzuwachs, trotz immer mehr Mittel und immer mehr Befugnissen keinerlei Hinweise auf die rechtsterroristischen Aktivitäten in Niedersachsen hatte." Noch 2009 habe die Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen geantwortet, dass es keinerlei Hinweise auf rechtsterroristische Aktivitäten oder geplante Straftaten mit Waffen gebe.

Für diesen Mittwoch haben die Grünen eine umfassende Unterrichtung des zuständigen Landtagsausschusses beantragt. "Es wird zu prüfen sein, ob die starke Konzentration der letzten Jahre auf vermeintlichen Linksextremismus und Islamismus zu einer Vernachlässigung der Beobachtung der rechten Szene geführt hat", sagt Limburg.

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