: Haft auf Bewährung für Ost-CDU-Chef Götting
■ DDR-CDU um mehr als 100.000 Mark erleichtert
Berlin. Zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung hat das Berliner Landgericht am Dienstag den ehemaligen Vorsitzenden der DDR- CDU, Gerald Götting, verurteilt. Nach vier Verhandlungstagen sah das Gericht es als erwiesen an, daß Götting sich der Untreue schuldig gemacht und seine eigene Partei über Jahre hinweg um mehr als 100.000 Mark der DDR geschädigt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf 18 Monate Haft ohne Bewährung plädiert. Göttings Verteidiger hatten Freispruch verlangt. Sie wollten zunächst nicht mitteilen, ob sie Revision beantragen werden. Der Vorsitzende Richter Hans Rheinwart sagte in der Urteilsbegründung, der 68jährige Angeklagte habe Ausgaben für sein privates Ferienhaus in Ahrenshoop an der Ostsee von seiner Partei bezahlen lassen, ohne seine Mitarbeiter anzuweisen, die entstandenen Kosten von seinem Gehalt oder seinen Privatkonten abzuziehen.
„Die Hauptverhandlung hat die Richtigkeit des Anklagevorwurfs erwiesen“, befand Rheinwart. Der ehemalige Ost-CDU-Chef Götting habe seiner Verpflichtung, das von der CDU verauslagte Geld zurückzuzahlen, schuldhaft und vorsätzlich zuwidergehandelt. Er könne sich nicht darauf berufen, nur fahrlässig gehandelt zu haben. Götting hatte immer geltend gemacht, er habe darauf vertraut, daß seine Mitarbeiter das Geld von seinem Privatvermögen abbuchen würden. ap
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