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Archiv-Artikel

in kürze DROGEN-HINTERMÄNNER Härtere Strafen

Die Hintermänner bewaffneter Drogendealer können künftig härter bestraft werden. Laut BGH machen sie sich auch dann wegen bewaffneten Dealens strafbar, wenn sie selbst unbewaffnet waren. Voraussetzung dafür ist, dass einer der Täter eine Waffe getragen hat. (dpa)