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Händler hauen drauf

■ Ladenschluß: Arbeitgeber gegen Mitbestimmung der Belegschaft

Bonn/Köln (taz/dpa) – Im Streit um den Ladenschluß greifen jetzt die Arbeitgeber an: Teile des Handels dringen darauf, bei einer Verlängerung der Öffnungszeiten die Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Arbeitszeit einzuschränken. Die Arbeitgeber sollten allein über die Betriebszeiten bestimmen dürfen, sagte der Vizepräsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG), Hartmut Krämer. Der Betriebsrat solle nur noch die Verteilung, nicht aber Anfang und Ende der Arbeitszeit mitbestimmen. Die Gewerkschaften HBV und DAG kündigten bereits heftigen Widerstand an.

Die Mitbestimmung bei den Arbeitszeiten ist bisher im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Eine Änderung des Gesetzes sei zwar möglich, dann gälten aber immer noch die Tarifverträge, die das Ende der Arbeitszeit festschreiben, erklärte gestern ein Sprecher der HBV. Die Gewerkschaft gehe nicht davon aus, daß sich der Gesetzgeber an einen solch tiefen Eingriff in die Tarifautonomie wagen würde. „Das gäbe einen Großkonflikt mit allen Gewerkschaften.“

Der Vorstoß der Arbeitgeber gehört zu einem Katalog von Vorschlägen, die die Handelsverbände bei einem Gespräch mit Wirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) vorlegten. Rexrodt äußerte sich nach dem Gespräch überzeugt, daß die Ladenöffnungszeiten deutlich gelockert würden, und befürwortete Öffnungszeiten bis 22 Uhr an Werktagen. Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen und Berlin für neue Großversuche lehnte er ab: „Die Zeit der Großversuche, Kleinversuche und Halbversuche ist vorbei.“

Grundlage des Gesprächs war die Empfehlung des Ifo-Instituts, die Ladenzeiten an Werktagen bis 22 Uhr und an allen Samstagen bis 18 Uhr freizugeben. Das Gutachten enthält auch Kritik an der Mitbestimmung. „Die Entscheidung über die Öffnungszeiten ist eine genuin unternehmerische Entscheidung“, schreibt Ifo.

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