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Archiv-Artikel

in kürze ZU ZWEIT IN ENGER ZELLE Häftling entschädigt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung 2.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass er über 100 Tage mit einem anderen Häftling in einer Neuneinhalb-Quadratmeter-Zelle untergebracht war. Az.: 1 U 1286/05 (dpa)