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■ FaschingHaare waren zu bunt

Berlin (taz) – Wenn am Aschermittwoch die Haarpracht immer noch giftig bunt ist, kann man dafür den Fiseur haftbar machen. Denn wenn der Figaro die Haare nur für den Rosenmontagsball einfärben sollte, muß sich die Farbe hinterher auch wieder auswaschen lassen. Das Landgericht Trier sprach einer Frau, deren Haare noch Wochen nach Fasching gefärbt waren, 450 Mark Schadenersatz zu.Foto: AP

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