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HIV-infizierte Ärztin erstreitet Rente

Kassel (rtr) – Das Bundessozialgericht hat gestern einer Ärztin, die an Aids erkrankt ist, eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen. Die HIV-Infektion wurde in diesem Fall als Berufskrankheit anerkannt. Allerdings wies das Gericht darauf hin, daß es auf der Basis eines einzelnen Falles keine allgemein gültigen Grundsätze formulieren konnte, wann eine HIV-Infektion als Berufskrankheit anzuerkennen ist. (Az: 2 RU 15/97)

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