HAASENBURG GMBH : Einstweiliger Antrag abgelehnt
BERLIN | Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Antrag der Haasenburg GmbH auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der taz am Dienstag. Die Firma bezog sich dabei auf den Entzug der Betriebsgenehmigung durch das Landesjugendamt in Brandenburg. Erst wenn nun das übergeordnete brandenburgische Bildungsministerium den zu erwartenden Widerspruch der Haasenburg GmbH ablehnt, kann die Firma gegen den Entzug der Betriebsgenehmigung klagen. (taz)