: Gutscheine vom Arbeitsamt
Arbeitsuchende müssen private Jobvermittler nun doch nicht selber bezahlen
BERLIN dpa/rtr ■ Die Fraktionen von SPD und Grünen haben sich auf die Neuregelungen für private Arbeitsvermittlung geeinigt. Danach dürfen private Vermittler von Arbeitsuchenden im Erfolgsfall nur die staatliche Prämie in Form von Vermittlungsgutscheinen kassieren, deren Wert nach Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit gestaffelt ist. Ausgeschlossen wurde, dass Jobsuchende aus eigener Tasche für die Vermittlung bezahlen müssen. Das Ergebnis der koalitionsinternen Beratungen gab SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wilhelm Schmidt gestern in Berlin bekannt.
„Die Rechte der Arbeitslosen werden gestärkt, indem sie zusätzlich zu den Aktivitäten des Arbeitsamtes nach drei Monaten einen privaten Vermittler einschalten können, ohne etwas dazuzuzahlen“, erklärte SPD-Vizefraktionschef Franz Thönnes. Für Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werde eine Schutzgrenze von 1.500 Euro eingezogen.
Mit der Überarbeitung reagierte die Koalition auf Kritik an der ursprünglich vom Arbeitsministerium geplanten Regelung, der zufolge private Vermittler im Erfolgsfall Anspruch auf ein Honorar bis zum 2,5-fachen des Bruttogehaltes des Klienten gehabt hätten. Dies wurde nun fallen gelassen. Wer drei bis sechs Monate arbeitslos ist und einen Privatvermittler einschalten will, soll einen Vermittlungsgutschein im Wert von 1.500 Euro erhalten. Zwischen sechs und neun Monaten liegt der Wert des Gutscheines bei 2.000 Euro, nach mehr als neun Monaten Arbeitslosigkeit bei 2.500 Euro.
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