: Gut zu wissen
GUT ZU WISSEN
Familien, die ohne einen Zuschuß keinen Urlaub machen können, können bei der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung finanzielle Unterstützung zur Familienerholung beantragen. Gefördert werden Gemeinsamerziehende mit mindestens zwei im Haushalt lebenden Kindern und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Die Nettoeinkommensgrenze liegt — nach Abzug der Nettokaltmiete — bei 2393 bzw. 1561 Mark (für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 543 Mark). Auskünfte über die Familienerholung sowie Antragsformulare sind unter den Telefonnummern 29188-2481 oder 29188-2157 oder direkt beim Amt für Jugend, J 242-6, Hamburger Straße 37, HH 76, erhältlich.
Am kommenden Dienstag, 6. April, lädt Hamburgs Umweltsenator Vahrenholt wieder zur Bürgersprechstunde. Zwei Termine sind noch frei, also flugs anmelden bei Frau Luderer, 2486-3201!
Die Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung des Arbeitsamts Hamburg teilt mit, daß die Spätsprechstunden am Donnerstag von 16 bis 18 Uhr ab sofort ausschließlich der Beratung von Berufstätigen vorbehalten sind. Die Sprechzeiten am Vormittag für Arbeitslose und andere Personengruppen bleiben unverändert.
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