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Gurke des Tages

Das oberste italienische Gericht hat jetzt aus gegebenem Anlaß ein Grundsatzurteil zum Thema Striptease erlassen. Sein Tenor: Striptease ja, aber nur im Rahmen des guten Geschmacks – und vor allem ohne Anfassen. Nach den Normen des römischen Kassationsgerichts ist es den Damen und Herren in Bars und Nachtklubs künftig zwar ausdrücklich erlaubt, sich auszuziehen und ihren Körper zur Schau zu stellen („Striptease ja“), Handgreiflichkeiten oder gar Liebesakte sind jedoch strikt tabu („Rahmen des guten Geschmacks“). Die richterliche Grundsatzklärung war durch eine Show in einer Diskothek bei Venedig ins Rollen gebracht worden. Dabei hatte sich eine Stripperin ihren Busen mit Eis bekleckert und dieses von einem Zuschauer ablecken lassen. „Der Durchschnittsitaliener toleriert es nicht, daß in der Öffentlichkeit sexuelle Aktivitäten dargestellt werden“, kommentierten die Richter ihr Urteil.

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