: Grundlos entrechtet
■ Hafenstraße: Verfassungsbeschwerde gegen Räumungsurteil
Der Hafenstraßen-Anwalt Jens Waßmann hat jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen, um über die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Hafenstraßen-Mietverträge zu entscheiden. Der juristische Knackpunkt: Handelt es sich bei den vom Hafenstraßen-Verein einst mit den BewohnerInnen ausgestellten Pacht-Verträgen um gewerbliche Zwischenmiet- oder normale Untermietverträge?
Der Gesetzgeber hatte gewerblichen Zwischenmietern im vergangenen Herbst einen verbesserten Kündigungsschutz eingeräumt. Das Hamburger Landgericht aber verneinte in seinem jüngsten Kündigungsurteil die Anwendbarkeit der Gesetzes-Novelle auf die Hafenstraße. Nun soll Karlsruhe das letzte Wort haben.
Da der Hafenstraßen-Verein die Räume nie selbst nutzen, sondern weitervermieten sollte, sei er als gewerblicher Zwischenmieter und nicht als normaler Untermieter der Hafenrand-GmbH anzusehen, der die umkämpften Häuser gehören, begründet Waßmann die Verfassungsbeschwerde.
Die Hamburger Räumungsurteile würden deshalb den Hafenstraßen-BewohnerInnen „ohne hinreichenden sachlichen Grund“ den im Grundgesetz verbürgten „Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts“ versagen.
Ob die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde annehmen werden, ist völlig offen.
Marco Carini
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