■ Mauerschüsse: Grundgesetz verletzt?
Berlin (dpa) – Heinz Keßler, ehemaliger DDR-Verteidigungsminister, hat gegen seine Verurteilung wegen der Tötung von Flüchtlingen an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Die Urteile verletzen in mehrfacher Hinsicht das Grundgesetz“, so sein Anwalt. Falls das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annimmt, wäre dies sein erstes Grundsatzurteil zur Straffähigkeit von Ex-DDR-Funktionären.
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