in kürze BETRIEBSFRIEDENSSTÖRER: Grund zur Kündigung
Die wiederholte Störung des Betriebsfriedens ist auch bei sonst guten Leistungen ein Kündigungsgrund, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Der Gekündigte hatte ständig Streit mit Kollegen begonnen und deren Leistungen in beleidigender Weise kritisiert (Az. 7 Ca 532/01). (dpa)
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