: Grünes Hochschulgesetz
■ Bündnisgrüne Fraktion legt eigenen Entwurf vor. Altes Gesetz „nicht reparierbar“
Bonn (dpa/taz) – Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat gestern einen eigenen Entwurf für ein neues Hochschulrahmengesetz (HRG) vorgelegt. Danach sollen die Hochschulen nicht mehr „staatliche Anstalten sein, sondern Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes“. Die staatlichen Zuwendungen sollen nach Leistungskriterien und Bedarfsnachweisen der Hochschulen erfolgen. Das geltende Beamtenrecht sei für die Hochschulen nicht mehr zeitgemäß. Für Professoren ist künftig eine drei- bis fünfjährige Probezeit vor ihrer Berufung auf Lebenszeit vorgesehen.
Der Gesetzentwurf ist von dem Oldenburger Universitätspräsidenten Michael Daxner erstellt worden. Wie Daxner und der hochschulpolitische Sprecher der Grünen, Matthias Berninger, erläuterten, enthalte ihr Gesetzentwurf, anders als die von Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) vorgelegte HRG-Novelle, auch klare Aussagen für eine neue Personalstruktur an den Hochschulen. Verlangt wird eine leistungsgerechte Bezahlung von Professoren und Dozenten sowie ein neues, auf wissenschaftliche Tätigkeiten ausgerichtetes Dienstrecht. Eine Tarifklausel soll den Hochschulen als Arbeitgeber Verhandlungen mit den Gewerkschaften ermöglichen.
Das alte Hochschulrahmengesetz ist nach Auffassung der Grünen „nicht reparierbar“. Die von Rüttgers sowie den SPD- und unionsgeführten Bundesländern in „großkoalitionären“ Verhandlungen abgesprochenen Änderungen seien deshalb „inkonsequent und halbherzig“ und würden die wesentlichen Probleme nicht ansprechen.
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