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Grüne Frauen: Keine Strafminderung für Vergewaltiger

Bonn (taz)– Daß die Grüne Bundestagsfraktion die Mindeststrafe für Vergewaltigung auf ein Jahr heruntersetzen will, wurde am Wochenende vom Bundeshauptausschuß der Partei scharf mißbilligt. Auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft Frauen forderten die ParteidelegiertInnen einstimmig die Fraktion auf, diesen Beschluß rückgängig zu machen. Bisher verlangte das grüne Anti–Diskriminierungs–Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Weil eine einjährige Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hatte die Fraktion vor zwei Wochen den alten Beschluß verworfen und sich damit der Position von Justizminister Engelhardt angeglichen: Sein Gesetzentwurf für die Strafbarkeit ehelicher Vergewaltigung sieht ebenfalls die geringere Strafandrohung vor, auch für außereheliche Männergewalt.“ Bei allem Verständnis für grüne Kritik am herrschenden Straf– und Knastsystem“, so die jetzige Partei–Erklärung, „empfinden Frauen es als Schlag ins Gesicht, daß der Anfang der Entkriminalisierung ausgerechnet bei Vergewaltigern ansetzen soll.“ Die Fraktion hat ihren Gesetzentwurf bereits in den Bundestag eingebracht und müßte ihn zurückziehen, wenn ihr das Votum von Partei und Frauen noch etwas gilt. cw

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