■ Am Rande: Grüne: Diskriminierung soll teuer werden
Bonn (AP) – Die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder Behinderung soll nach Vorstellung der Grünen künftig im Zivilrecht verboten werden. Mit Hilfe eines „Antidiskriminierungsgesetzes“ wollen die Grünen jetzt die Rechte von Minderheiten wirksam schützen. „Diskriminierung soll teuer zu stehen kommen“, nannte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Beck, gestern als Ziel eines solchen Gesetzes. Der gestern vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, daß Merkmale wie ethnische Herkunft, Behinderung oder sexuelle Orientierung nicht den Abschluß von Verträgen verhindern dürfen. Wer diskriminiert wird, soll Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bekommen. Öffentlicher Dienst und Polizei sollen verpflichtet werden, niemand wegen der im Gesetz genannten Merkmale zu diskriminieren.
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