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Archiv-Artikel

in kürze AUSGEHORCHT Großer Lauschangriff

Der vom Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen für verfassungswidrig erklärte große Lauschangriff ist in NRW nur ein Mal eingesetzt worden. Viel verbreiteter als die akustische Überwachung der Wohnung sei die Telefonüberwachung. 2002 wurden in 476 Strafverfahren die Telefone von Verdächtigen überwacht.