: Giftgas? Kein Schmerzensgeld!
Hannover dpa ■ Zwei Jahre nach dem schweren Zugunglück von Bad Münder hat das Landgericht Hannover die Schmerzensgeld-Klage eines Bundesgrenzschutz-Beamten gegen die Deutsche Bahn AG abgewiesen. Der BGS-Beamte hatte 122.000 Euro gefordert, weil er während seines Einsatzes am Unfallort giftige Dämpfe eingeatmet habe.