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Gewinne aus verbotenen Geschäften

■ betr.: "Fünf Jahre Haft für Rabta-Regisseur" (Hippensteil-Imhausen), "Milder Tarif für einen "Händler des Todes", taz vom 28.6.90

betr.: „Fünf Jahre Haft für Rabta-Regisseur“ (Hippensteil -Imhausen), „Milder Tarif für einen 'Händler des Todes'“,

taz vom 28.6.90

Wie aus der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, wurde Hippenstiel insgesamt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Für sein Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für die Lieferung der Giftgasfabrik nach Lybien hat Hippenstiel eine Hafthöchststrafe von drei Jahren erhalten.

Hippensteil hat aus dem Giftgasfabrik-Geschäft einen Gewinn von 20 Millionen Vorsteuern erzielt. Nach Steuern bleiben ihm mindestens sechs Millionen übrig aus einem Geschäft, aus dessen Folgen unter Umständen viele Tausende Menschen sterben werden.

Bezieht man seinen Reingewinn von sechs Millionen auf die abzusitzende Haftzeit, so ergibt sich ein Hafteinkommen von zwei Millionen pro Jahr.

Manch kleiner Gauner würde sich freuen, wenn er auf so einfache Weise Gewinne aus verbotenen Geschäften legalisieren könnte. Richtig wäre, wenn die Gewinne aus Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz konfisziert würden. Außerdem müßten die Höchststrafen bei Waffenschiebereien, und dazu gehört die Lieferung einer Giftgasfabrik, drastisch erhöht werden. Es fragt sich nur, wer bisher daran kein Interesse hatte.

Wolfgang Steinbach, Stuttgart/BRD

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