■ Berliner Telegramm: Gewerkschaft klagt gegen Durchsuchung
Gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme in den Räumen ihrer Rechtsabteilung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Gewerkschaft sieht in der Aktion nach wie vor einen Verstoß gegen die grundrechtlich verbürgte Koalitionsfreiheit, wie ein Sprecher mitteilte. Beschwerden der Gewerkschaft waren durch das Amts- und das Landgericht Berlin zurückgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen 377 Wachpolizisten wegen Betrugsverdachts die Geschäftsräume der GdP durchsuchen lassen. Bei der Aktion sind der Justiz zufolge fast 100 Sachverhaltsdarstellungen von Beschuldigten beschlagnahmt worden. ADN
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