: Gewerbe im Wohnraum
■ Lockerung für die „Zweckentfremdung“
Der Senat will das Zweckentfremdungsverbot lockern. Angesichts der in Teilbereichen entspannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sei es nicht mehr notwendig, die entsprechende Verordnung so restriktiv anzuwenden wie bisher, sagte Senatssprecher Michael-Andreas Butz.
Nach der Neuregelung, die noch im Frühjahr in Kraft treten soll, muß eine Genehmigung erst dann erteilt werden, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leersteht. Bisher waren es drei Monate. In Frage kommen mehrere tausend Fälle pro Jahr. Außerdem ist künftig die teilgewerbliche Nutzung einer Wohnung ohne Genehmigung möglich, sofern davon weniger als 50 Prozent der Fläche betroffen sind. Bislang war nur ein Raum für gewerbliche Zwecke erlaubt. ADN
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