■ Kruzifix: Gesinnungsschnüffelei
München/Berlin (dpa) – Das von der bayerischen Staatsregierung geplante Kruzifix-Gesetz verstößt nach Ansicht des früheren Verfassungsrichters Helmut Simon gegen das Grundgesetz. Die Neuregelung könne zur Gesinnungsschnüffelei führen, kritisierte der Jurist. Nach geltendem Recht sei niemand verpflichtet, seine religiöse und weltanschauliche Überzeugung offenzulegen. Der Gesetzentwurf schreibt das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern weiter vor. Darin sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, wenn Schüler wichtige Gründe vorbringen.
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