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Gesicherte Hauptstadt

■ BGS soll 1.500 Mann für Objektschutz stellen. Frage der Finanzierung offen

Der Bundesgrenzschutz (BGS) dürfte sich in der Hauptstadt bald wie zu Hause fühlen. Nach Angaben von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) stehen fünf Einsatzhundertschaften des BGS „vorrangig für Berlin zur Verfügung“. Die im brandenburgischen Blumberg stationierten Einheiten könnten binnen weniger Minuten per Hubschrauber in der City sein.

Dass Berlin verstärkt Anspruch auf den BGS erheben kann, haben Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und Innensenator Werthebach in einer Vereinbarung geregelt, die seit dem 1. Juli in Kraft ist. Das Abkommen „über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin“ stellte Werthebach gestern im parlamentarischen Innenausschuss vor. Bekräftigt wird darin, dass Bund und in einem „Sicherheitsverbund eng“ zusammen arbeiten und die Sicherheit und Ordnung „insbesondere im Regierungs- und Parlamentsviertel“ gewährleisten wollen.

Konkret sagte Werthebach dazu, dass die im Dezember 1997 eingerichtete gemeinsame Koordinierungsstelle von Berliner Polizei und BGS (Koost), fortgeführt werde. Die Koost soll kriminalpolizeiliche Maßnahmen koordinieren. Es gibt bereits mehrere gemeinsame Ermittlungsgruppen mit dem BGS. Die gemeinsame Leitstelle von Berliner Polizei und BGS, die die Sicherheit im Parlamentsviertel gewährleisten soll, hat nach Angaben von Werthebach am 1. September „provisorisch“ in der Direktion 3 in der Kruppstraße ihre Arbeit aufgenommen. Für den Objektschutz von Botschaften und Regierungseinrichtungen bekommt Berlin nach Angaben des Innensenators „rund 1.500 BGS-Beamte“ zur Verfügung gestellt. In Bonn seien es nur rund 1.000 gewesen. Bewachen sollen diese wie in Bonn die so genannten Schlüsselministerien: das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, die Ministerien für Justiz und Inneres sowie das Bundespräsidialamt. Nach einem entsprechenden Antrag sei der Bund bereit, den Schutz von weiteren gefährdeten Objekten zu übernehmen, so Werthebach.

Die Frage, welche der Sicherheitsbehörden in der Stadt künftig das Sagen hat, wird noch für viel Zündstoff sorgen. In dem Abkommmen heißt es dazu: „Die Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung obliegt grundsätzlich dem Land Berlin, soweit nicht der Bundesgrenzschutz oder das Bundeskriminalamt zuständig sind.“ Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland, befürchtet, dass der BGS in Berlin bald so selbstverständlich agieren wird, „als sei er die Landespolizei“.

Welchen Anteil der Kosten der Bund übernimmt, ist laut Werthebach noch offen. Die Frage soll im November geklärt werden, wenn der Hauptstadtfinanzierungsvertrag verhandelt wird. Plutonia Plarre

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