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■ BundespräsidentGesetz unterzeichnet

Bonn (dpa) – Bundespräsident von Weizsäcker hat das Gesetz zur Neuregelung der Parteienfinanzierung nur unter großen verfassungsrechtlichen Bedenken unterzeichnet. Er sei bei der Prüfung des Gesetzes „auf ein erhebliches Maß verfassungsrechtlich fragwürdiger Grenzfragen gestoßen“, heißt es in einer Erklärung Weizsäckers.

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