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Gesetz für Lesben und Schwule

Die Bündnisgrünen haben ein Antidiskriminierungsgesetz für Lesben und Schwule ins Parlament eingebracht. Es soll am Donnerstag im Abgeordnetenhaus Thema sein. „Unser Gesetzentwurf bekräftigt den Grundsatz in der Berliner Verfassung, wonach niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf“, sagte gestern der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Ratzmann. Dieser Grundsatz werde in acht Berliner Landesgesetze überführt. So soll das Schulgesetz um die Gleichberechtigung der sexuellen Identitäten erweitert, im Kinder- und Jugendhilfegesetz sollen die Integrationsmaßnahmen für Jugendliche im Coming-out festgeschrieben und im Landesbeamtengesetz die Diskriminierung innerhalb des öffentlichen Dienstes abgebaut werden. Die Grünen hatten ein ähnliches Gesetz bereits vor einem Jahr ins Parlament eingebracht. „Aber die SPD weigerte sich, es während des rot-grünen Übergangssenats zu behandeln“, so Ratzmann. Inzwischen habe man den Entwurf überarbeitet. TAZ

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