: Gesamtschulregelung bestätigt
■ Verfassungsgerichtshof des Saarlands bestätigt in weiten Teilen SPD–Gesamtschulreform / CDU kündigt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an / Einführung von Ganztagsschulen für verfassungswidrig erklärt
Von Detlef Berentzen
Berlin (taz) - Die Einführung der Gesamtschule als saarländische Regelschule war rechtens. Mit dieser Entscheidung setzte der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken gestern einen vorläufigen Schlußstrich unter den Gesamtschulstreit zwischen den Oppositionsparteien CDU/FDP und dem SPD–Kultusminister des Saarlandes, Diether Breitenbach. Bereits im letzten Jahr hatte die Opposition eine Normenkontrollklage gegen das im Juni 1986 von der Landesregierung beschlossene „Gesetz zur Neuordnung des Schulwesens“ beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Gesetz, das die Gesamtschule als gleichberechtigt neben dem üblichen dreigliedrigen Schulsystem bestimmt und die Einrichtung neuer Gesamtschulen sowie die Schließung einer großen Zahl herkömmlicher Schulen vorsieht, wurde von der Opposition als „Einheitsschulgesetz“ sowie als „gegen den Elternwillen durchgepeitscht“ bezeichnet. Als „Elternwillen“ definierte die CDU/FDP seinerzeit die Kritik der von ihr initiierten Aktionsgemeinschaft „Rettet die Schulen“. Der Versuch dieser Aktionsgemeinschaft, ein Volksbegehren gegen die Gesamtschulnovelle einzuleiten, scheiterte kurz darauf an der Ablehnung von Justizminister Walter (SPD), der den entsprechenden Antrag aus formalen Gründen als unzulässig ablehnte. Inzwischen sind die von der Gesetzesnovelle vorgesehenen und seinerzeit heftig kritisierten „Schließungen“ von insgesamt 29 Schulen (25 Hauptschulen, drei Realschulen und ein Gymnasium) nach Auskunft des Kultusministeriums weitestgehend abgeschlossen. Allerdings sei es dabei höchst selten zu regelrechten Schließungen von Schulen gekommen, vielmehr habe man eine Vielzahl der Fälle durch „Zusammenlegungen“ lösen können, betonte Pressesprecherin Niedner gegenüber der taz. Zwar erteilt das gestrige Urteil des Verfassungsgerichts in wesentlichen Punkten der SPD– Novelle den juristischen Segen, doch gibt das Gericht vorsorglich der Schulverwaltung auf, auch in Zukunft für eine akzeptable Entfernung der Hauptschulen vom jeweiligen Wohnort der Schüler zu sorgen. Des weiteren beurteilte das Gericht die im Gesetz vorgesehene Einführung von Ganztagsschulen als verfassungswidrig. Während man in der saarländischen Regierung wegen dieser Entscheidungen „rundum zufrieden“ ist, so zumindest Justizminister Walter, kündigten die Oppositionsparteien noch am gleichen Tag die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an. Begründung: Nicht ordnungsgemäße personelle Besetzung des Verfassungsgerichtshofs zum Zeitpunkt der Urteilsfindung.
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