: Gesäuberte Gründung
Der Umgang mit dem Gründungsbeschluß der FDJ ist, so der Historiker Ulrich Mählert, Ausdruck der „Unterordnung der zeitgeschichtlichen Jugendforschung in der DDR unter die politischen Interessen der SED“. Bei der Veröffentlichung 1951 war bereits die Unterschrift des 1947 verhafteten CDU-Mitglieds Manfred Klein wegretuschiert worden. 1956 waren nur noch 11 Unterschriften unter dem Beschluß zu finden. 1960 wurde er mit lediglich 7 aus der SPD und KPD stammenden Unterzeichnern sowie dem Vermerk „und andere“ abgedruckt. Erst von 1982 an enthielt er wieder alle 14 Unterschriften.
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