in kürze ZU LANGES VERFAHREN : Geringere Strafe
Verzögert die Justiz ein Strafverfahren in rechtsstaatswidriger Weise, muss das laut BVerfG bei der Strafe berücksichtigt werden. Mit dem Beschluss wurde eine Geldstrafe gegen einen Mann aufgehoben, dessen Verfahren um Betrug sich siebeneinhalb Jahre hingezogen hatte. (ap)