piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze ZU LANGES VERFAHREN Geringere Strafe

Verzögert die Justiz ein Strafverfahren in rechtsstaatswidriger Weise, muss das laut BVerfG bei der Strafe berücksichtigt werden. Mit dem Beschluss wurde eine Geldstrafe gegen einen Mann aufgehoben, dessen Verfahren um Betrug sich siebeneinhalb Jahre hingezogen hatte. (ap)