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Gerichtlich gegen Frauenbeauftragte

■ 24 Städte wollen Verfassungsbeschwerde einlegen

Mit einer Verfassungsbeschwerde wehren sich 24 niedersächsische Städte und Gemeinden gegen das Frauenbeauftragten-Gesetz der rot- grünen Koalition. Die beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereichte Beschwerde richte sich gegen den Zwang, in allen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptberufliche Frauenbeauftragte einzustellen. Damit greife das Gesetz in verfassungswidriger Wiese in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein, erklärte der Prozeßbevollmächtigte der Beschwerdeführer, Jörn Ipsen von der Universität Osnabrück, am Freitag.

Eine rechtliche Überprüfung habe ergeben, daß mit einer Frauenbeauftragten eine Gegenbürokratie in der Gemeindeorganisation installiert werden solle, die bereits den Anforderungen des Demokratiegebots widerspreche. Die Frauenbeauftragte sei weisungsfrei tätig und gegenüber dem Rat einer Gemeinde mit weitgehenden Anregungs- und Verhinderungsrechten ausgestattet, meinte Ipsen. Darüber hinaus stelle die Verpflichtung der Gemeinden auf ein bestimmtes organisatorisches Modell eine Verletzung ihres Selbstorganisationsrechts dar.

Nach Ansicht Ipsens ist das Gesetz ferner deswegen verfassungswidrig, weil es den finanziell derzeit ohnehin arg beanspruchten Gemeinden durch die Einrichtung kostspieliger Personalstellen die finanziellen Spielräumen zur Erledigung von Schulaufgaben, gerade auch der Aufgabe der Frauenförderung, weiter beschneidet. Schließlich sei es mit dem Selbstverwaltungsrecht nicht zu vereinbaren, den Gemeinden die Besetzung einer Stelle im öffentlichen Dienst mit einer Frau vorzuschreiben. dpa

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