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■ UrteilGerichtigkeit

Bautzen (dpa) – Das Arbeitsgericht in Bautzen hat gestern die Klage eines ehemaligen politischen DDR-Häftlings abgelehnt, womit dieser seine in der Haft geleistete Zwangsarbeit als normales Arbeitsrechtverhältnis anerkennen lassen wollte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß die Zwangsarbeit nicht freiwillig verrichtet worden sei und damit die Voraussetzungen eines Arbeitsrechtsverhältnisses fehlten.

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