in kürze KREBSKRANKES KIND : Gericht spricht für Eltern
Die Eltern eines krebskranken Achtjährigen haben das Sorgerecht zurückerstritten, das ihnen nach dem Abbruch einer schulmedizinischen Behandlung im November vom Amtsgericht Betzdorf im Westerwald entzogen worden war. Das Oberlandesgericht Koblenz gab damit einer elterlichen Beschwerde statt (Az.: 9 UF 855/03). (dpa)