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Gericht rüttelt an Verbot

Trotz eines Gerichtsurteils zum Verbot von Ferienwohnungen wollen die Grünen das beanstandete Gesetz weiter anwenden. Das sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, am Freitag im RBB. „Das Gesetz gilt weiterhin. Es geht gerade nur noch um die Fälle, wo fraglich ist, ob eine Rückwirkung in Ordnung ist oder nicht.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Verbot der Ferienwohnungen sei möglicherweise zum Teil verfassungswidrig. Die Zweifel betreffen die rückwirkende Gültigkeit. Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob das Gesetz auch für die vielen Ferienwohnungen gelten kann, die es vor Inkrafttreten des Verbotes schon gab. Die FDP nannte die Gerichtsentscheidung eine „schallende Ohrfeige für den Senat“. Auch die Internetfirma Airbnb, die gegen Gebühren Ferienwohnungen vermittelt, erklärte, das Urteil zeige, dass das Gesetz rechtswidrig sei. Man müsse auch unterscheiden zwischen Privatpersonen, die ihre Wohnung zwischenzeitlich vermieten würden, und professionellen Anbietern. (dpa)

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