: Gericht misstraut binationaler Ehe
Das Verwaltungsgericht hat die Heirat eines 27-jährigen Tunesiers mit einer 84-jährigen Deutschen als Scheinehe bewertet und seine Klage auf ein Visum abgelehnt. Die beiden hatten im Mai 2004 in Tunesien geheiratet. Das Gericht nahm im Hinblick auf den großen Altersunterschied sowie den kulturellen und religiösen Hintergrund des Mannes eine Scheinehe an. Die Ehe sei ohne jede Feierlichkeit geschlossen worden. Die Familie des Mannes und die in Tunesien lebenden Bekannten der Frau wüssten nichts von der Heirat. Die Frau habe widersprüchliche Angaben zu ihrem Hochzeitsmotiv, wie Angst vor Bedrohung oder Mitleid, gemacht. Der Tunesier sei zwar in seiner Heimat berufstätig. Die Vermutung seines vorrangigen Interesses an einem Aufenthaltsrecht in Deutschland sahen die Richter dadurch jedoch nicht als widerlegt an. ddp