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Archiv-Artikel

in kürze STORNO WEGEN IRAKKRIEG Gericht lehnt ab

Der Irakkrieg hat laut Amtsgericht München keine höhere Gewalt dargestellt, die das kostenlose Stornieren einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer erlaubt hätte. Das Gericht gab der Klage einer Hamburger Reederei gegen ein Münchner Ehepaar Recht, weshalb dieses die Stornokosten tragen muss (Az.: 241 C 28518/03). (afp)