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Archiv-Artikel

das wichtigste Gericht kippt Hartz-I-Klausel

ERFURT afp ■ Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Regelung der Hartz-I-Reform gekippt. Dabei dürfen Arbeitsverträge nicht allein wegen des Alters des Arbeitnehmers befristet werden; auf diese Klausel der Hartz-Reformen gestützte Befristungen verstoßen daher gegen das Gleichheitsgebot. Das BAG folgte dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und gab der Klage eines 52-jährigen Arbeiters statt. Generell dürfen deutsche Arbeitsverträge nur befristet werden, wenn es einen sachlichen Grund wie vorübergehende Auftragsspitzen gibt. (Az.: 7 AZR 500/04)