■ Asyl/Urteil: Gericht: Keine Chance
Würzburg (dpa) – ChinesInnen, die gegen die Ein-Kind-Politik in ihrer Heimat verstoßen haben, können in Deutschland kein Asyl beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden. Verstöße gegen die Ein- Kind-Politik würden in China zwar mit empfindlichen Geldbußen geahndet, aber nicht strafrechtlich verfolgt, hieß es zur Begründung.
(Az.: 6 K 94.30213)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen