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Geregelter Gebrauchssex

Neuestes aus Schleswig: Mach mir den Hengst!

Hengstefoto: ap

Wie oft menschelt es tierisch vor dem Kadi, die Wahrheit kann so manche Kanone davon singen. Jetzt hat es auf dem Gebiet des hippologischen Rechts, auch jus equo genannt, eine überaus wegweisende Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig gegeben. „Zweieinhalb Jahre alter Hengst ist gebrauchter Gegenstand“, tickerte uns gestern amtlich die dpa. In zweiter Instanz hatte eine Käuferin verloren, die einen Hengst „wegen angeblicher Mängel zurückgeben und den Preis zwei Jahre später zurückerhalten wollte“. Laut OLG muss nämlich ein zweieinhalb Jahre alter Hengst als gebraucht angesehen werden, „weil er seit Längerem geschlechtsreif ist“. Das „Mängelrisiko“ erhöhe sich deshalb „beträchtlich“. So, so dachten wir uns – kann es da unter allen Umständen und ganz vielleicht Parallelen zur Menschenwelt geben? Nie im Leben! Völlig ausgeschlossen! Obwohl: „Mach mir den gebrauchten Gegenstand!“, klingt doch eigentlich um Klassen geiler und besser als „Mach mir den Sittich!“

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