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Genetisches Raster

450 Mitarbeiter der Zehlendorfer Klinik Waldfriede müssen zum ersten DNA-Massentest in Berlin

Berlin steht vor seinem ersten DNA-Massentest. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Mord an einem Säugling, der tot in der Babyklappe der Zehlendorfer Klinik Waldfriede abgelegt wurde, sind nun 450 Mitarbeiter der Klinik aufgefordert, eine Speichelprobe abzugeben. Hintergrund ist die Vermutung der polizeilichen Ermittlungsgruppe „Babyklappe“, dass die Täterinnen aus dem Umfeld der Klinik stammen.

Laut Polizei ist dies in Berlin die erste DNA-Reihenuntersuchung in diesem Ausmaß. Zwar wurden 1998 schon einmal 2.000 Proben untersucht. Damals handelte es sich aber um eine Amtshilfe für das Land Niedersachsen. Im Zusammenhang mit dem Mordfall Christina Nytsch ließ die niedersächsische Polizei 16.000 Männer aus der Umgebung von Cloppenburg zum Test antreten. Die entscheidende Probe, die den Täter überführte, wurde in Berlin ausgewertet.

Ähnliches hofft die Polizei nun auch beim Babyklappenmord. Nach bisherigen Stand der Ermittlungen sollen zwei Frauen den mit 15 Messerstichen getöteten Säugling am Nachmittag des 8. Juli in der Babyklappe des Zehlendorfer Krankenhauses abgelegt haben. Eine von beiden, so vermutet die Polizei, könnte in der Klinik arbeiten. Statistisch gesehen ist die Aufklärung per DNA-Analyse allerdings wenig wahrscheinlich. Seit dem Fall Christina Nytsch, hieß es gestern aus der Polizeipressestelle, wurde kein einziger Fahndungserfolg durch einen Speicheltest erzielt.

Ohnehin dient die Mehrzahl der jährlich 4.000 in Berlin durchgeführten DNA-Analysen der Überführung bereits ermittelter Tatverdächtiger. Der bekannteste – Brandenburger – Fall ist die Ermittlung des Mörders der zwölfjährigen Ulrike aus Eberswalde gewesen. Der Täter war zwar mit herkömmlichen Fahndungsmethoden ermittelt, aber mittels eines DNA-Tests überführt worden.

Prinzipielle Einwände gegen die Tests gibt es heute kaum mehr. Legendär ist der Fall des ersten DNA-Tests in Berlin 1988, mit dem der Mörder im Fall Claudia Mrosek ermittelt werden sollte. Der Anwalt des Verdächtigen hatte sich damals vehement gegen diese neue Methode gewehrt. Begründung: Es handele sich um einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Als die Polizei mit dem Test den Mörder überführte, verstummte der Kritiker. Sein Name: Christian Ströbele.

Für die Datenschützer ist heute lediglich wichtig, dass gewisse „rechtsstaatliche Mindestanforderungen“ eingehalten werden, wie die Berliner Datenschützerin Birgit Saager sagt. Dazu gehören die Freiwilligkeit des Tests sowie die anschließende Vernichtung der Daten.

Beides ist im Zehlendorfer Fall offenbar gewährleistet. In der Aufforderung an die 450 Klinikmitarbeiter ist von „freiwilliger Basis“ die Rede. Und die Proben, so die Polizei, würden nur bis zum Abschluss der Ermittlungen aufgehoben. UWE RADA

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