: Genauer prüfen
betr.:„Botanika zum halben Preis“, taz Bremen vom 24. 11. 2007
Es ist schon interessant, wie die öffentliche Hand mit Steuergeldern umgeht. Da vergibt der Geschäftsführer der Rhododendronpark GmbH, Herr Linke, der also bei einer hundertprozentig öffentlichen Einrichtung arbeitet, Aufträge an sein eigenes Unternehmen in einem nicht unerheblichen Volumen. Die Aussage des Behördensprechers, dass es eine sehr genaue Kontrolle gegeben hat, ist unbefriedigend. Es stellt sich die Frage ob es sich hierbei um ein nach deutschem Zivilrecht unzulässiges „Insichgeschäft“ (§ 181 BGB) handelt. Gerade in Anbetracht dessen, dass die zahlende senatorische Behörde überrascht war, dass mehr Geld für Marketing ausgegeben wurde, als Eintrittsgelder eingenommen wurden! Wer hat hier eigentlich wen und was kontrolliert? Hat der Geschäftsführer der Rhododendronpark GmbH zweimal kassiert? Ich finde, das Ganze sollte genauer unter die Lupe genommen werden! Bernhard Esters, Bremen