: Gemeinsame Wächter
Erst durch eine SPD-Anfrage wurde jetzt bekannt, dass auch das Familiengericht den Fall Jessica im Blick hatte. So hatte dies das Jugendamt-Mitte nach ihrer Geburt im Oktober 1997 um eine „Stellungnahme zur elterlichen Sorge“ gebeten (taz berichtete gestern). Nach Einschätzung des Familienanwalts Rudolf von Bracken werden Familienrichter auf diese Weise aktiv, wenn sie von den Geburtskliniken Hinweise erhalten. Die Gerichte bekämen dann eine Mitteilung vom Jugendamt, mit der sie sich „leider oft zufrieden geben, weil sie über keinen eigenen Ermittlungsapparat verfügen“. Interessant sei zu erfahren, welchen Tenor der Bericht des Jugendamtes hatte. Von Brackens Einschätzung: „Entweder sagt das Jugendamt, es besteht keine Sorge, oder wir behalten das weiter im Blick.“ Das „Wächteramt für das Kindeswohl“ übten Familiengericht und Jugendamt gemeinsam aus. kaj