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Geliftet

Die Bundesregierung plädiert für ein deutsch-deutsches Schiedsgericht, das zukünftige Konflikte im Zusammenhang mit der Durchführung und Einhaltung des Staatsvertrags über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion schlichten soll. Das geht aus dem jüngsten Bonner Staatsvertragsentwurf vom 24. April hervor. Das Gremium soll aus einem Präsidenten und vier Mitgliedern bestehen. Die Neuerung deutet darauf hin, daß man in Bonn auch nach Abschluß der Vertragsverhandlungen weiter mit Meinungsverschiedenheiten rechnet. Der Vertragsentwurf wurde von bisher 50 auf 26 Seiten gekürzt. Ein umfangreicher Anhang enthält detaillierte Bestimmungen über neu zu erlassende und außer Kraft zu setzende Gesetze der DDR. So ist vorgesehen, daß nicht nur „unvereinbare“ Gesetze, sondern auch Verfassungsbestimmungen der DDR außer Kraft gesetzt werden. Bericht Seite 8

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