: Geldstrafe für „SS-Siggi“
DORTMUND dpa ■ Der als „SS-Siggi“ bekannte Dortmunder Neonazi Siegfried Borchardt ist gestern wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Mark verurteilt worden. Weil eine richterliche Anordnung für das Einschreiten der Polizei während seiner Geburtstagsparty fehlte, verzichtete das Dortmunder Amtsgericht auf eine zusätzliche Verurteilung wegen Widerstandes. Bei der Feier war es am 17. November in der Dortmunder Nordstadt zu einer Schlägerei zwischen 100 Neonazis und einer Einsatzhundertschaft der Polizei gekommen. Laut Urteil war das Einschreiten zur Personalien-Feststellung rechtswidrig. Daher könnten Borchardt die Widerstandshandlungen nicht zur Last gelegt werden. Weil er die übrigen Neonazis jedoch zur Schlägerei anstachelte, sei er wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu verurteilen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen