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Geldbuße statt Prozess gegen Prof

Oldenburg (dpa) – Gegen Zahlung von 5.000 Mark für einen guten Zweck hat das Amtsgericht Oldenburg das Strafverfahren gegen einen Professor wegen sexistischer Beleidigung einer Studentin eingestellt. Das gab das Gericht gestern bekannt. In einer Vorlesung im Sommer 1998 hatte der Germanist die Visitenkarte einer nicht anwesenden Studentin herumgereicht. Die Karte, die der Prof auf dem Uni- Gelände gefunden hatte, hatten Unbekannte mit einer eindeutigen pornografischen Zeichnung versehen. Der Studentin wurde der Vorfall bekannt, und als sie den Professor zur Rede stellen wollte, hatte er sie nach ihren Angaben „rüde“ rausgeworfen.

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