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Geld für lau

■ Pflegedienstbetreiber wegen Betruges zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt

Es kommt selten vor, daß ein Angeklagter der Richterin anbietet, seine Geldstrafe per Scheck zu bezahlen, wenn sie ihn dafür laufen ließe. Der Bürokaufmann Matthias H. hatte diese ungewöhnliche Idee. Er mußte sich gestern vor dem Amtsgericht wegen versuchten Betruges verantworten. Als Betreiber eines Pflegedienstes hatte er dem Sozialamt Leistungen für eine alte Dame in Rechnung gestellt, die im Abrechnungszeitraum aber im Krankenhaus Rissen gelegen hatte.

Insgesamt 1.431 Mark wollte der Pflegedienstchef kassieren. Und die hätte er auch bekommen, wenn ein Sachbearbeiter nicht über den Krankenhausaufenthalt der 70jährigen im Mai 1996 gestolpert wäre. „Da steht zwar Mai auf der Rechnung, aber es ging um Leistungen aus dem Februar 1996", versuchte sich Matthias H. vor Gericht herauszureden. „Wollen Sie mich für dumm verkaufen?“, konterte die Amtsrichterin, „wenn wir hier von Ihnen kein Geständnis bekommen, dann wird es teuer für Sie“. Der 37jährige Mann beteuerte im Hinblick auf den versuchten Betrug, er würde „mit sowas seine Existenz auf's Spiel setzen“. Erst als die Richterin mit seinem Vorstrafenregister wedelte, biß er in den sauren Apfel und gestand.

Bei der Strafzumessung tauchten dann einige schlafende Hunde aus seiner Vergangenheit auf, die ihm - noch nicht bezahlte - Strafbefehle in Höhe von über zehntausend Mark eingebracht hatten. Demnach hatte er schon einmal versucht, beim Sozialamt Pflegeleistungen für eine Frau abzurechnen, die sich im Krankenhaus befand. Außerdem hatte er einem Freund mit einer gefälschten Gehaltsbestätigung „geholfen“, an einen Kredit für ein Auto heranzukommen. „Kann ich die Strafen bei Ihnen per Scheck bezahlen?“, unterbrach Matthias H. gestern die Überlegungen der Richterin. Die verurteilte ihn zu einer Bewäh-rungsstrafe von vier Monaten, weil er „von den knappen öffentlichen Mitteln gemeinschaftsschädlich einen Teil für sich“verbuchen wollte. Lisa Schönemann

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