■ Sozialamt: Geld für Väter
Berlin (AFP) – Auch alleinerziehende Väter, die von der Sozialhilfe leben, müssen sich nur um eine Halbtagsstelle bemühen. Selbst wenn die Bewerbungen ohne Erfolg bleiben, darf das Sozialamt nicht die Hilfe zum Lebensunterhalt kürzen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Dies galt bislang nur für alleinerziehende Mütter. (AZ: 5 C 16.93)
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