: Geld für Hochschulen
■ betr.: „Recht zur Selbstamputa tion“, taz vom 23.4. 97
Sie berichten, daß die Bildungspolitik – konkret Hochschulen – in zahlreichen Bundesländern als Spardose für die Länderhaushalte herhalten muß. Nur in Bayern werde noch investiert – dort allerdings nicht aus dem laufenden Etat, sondern durch den Verkauf von Landesvermögen. Sie vergessen das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo ein Viertel – nämlich 500.000 – der deutschen Studierenden an 53 Hochschulen immatrikuliert ist.
Die zuständige Ministerin Anke Brunn hat es erreicht, daß hier weiterhin in Bildung, Wissenschaft und Forschung, in Hochschulen investiert wird. Sie hat den Ministerpräsidenten und ehemaligen Wissenschaftsminister Johannes Rau an ihrer Seite, der diese Themenfelder in seiner Regierungserklärung zu einer landespolitischen „Priorität“ erklärt hat. Und dies spiegelt sich auch in Zahlen wider: Der Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung steigt langsam, aber stetig von 1989 rund 5,93 Milliarden Mark, 1995 rund 7,99 Milliarden Mark bis 1997 rund 8,30 Milliarden Mark.
Betrachtet man die Gelder, die direkt den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, wird der Zuwachs noch deutlicher: Von 1996 auf 1997 haben die Hochschulen 2,8 Prozent mehr erhalten. Die Mittel allein für die Forschungsförderung sind um 3,6 Prozent gegenüber 1996 erhöht worden.
Nordrhein-Westfalen ist darüber hinaus ein Vorreiter in der Studienreform: Schon seit 1991 setzen wir Schritt für Schritt die im Aktionsprogramm „Qualität der Lehre“ vorgesehenen Initiativen um. Die Gewinne aus der Studienreform verbleiben den Hochschulen, sie werden nicht zur Sanierung des Landeshaushaltes eingesetzt. Auch dies hat der Ministerpräsident den Hochschulen versichert. [...] Monika Lengauer, Leiterin des
Pressereferats des Ministeriums
für Wissenschaft und Forschung
des Landes NRW
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