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Geld- statt Gutscheinen

In Niedersachsen haben die Kommunen auch künftig die Möglichkeit, AsylbewerberInnen Geld statt Sachleistungen zu gewähren. Das regelt ein Erlaß des Bundesratsministeriums zur Anwendung des neuen Bundesgesetzes über Leistungen für AsylbewerberInnen. Dieses Gesetz gibt Sachleistungen Vorrang vor Bargeldzahlungen und senkt den bisherigen Regelsatz von 514 Mark auf 440 Mark pro Person und Monat. Durch das Sachleistungsprinzip würden unnötige Mehrkosten für Verwaltung und Organisation entstehen, teilte das Ministerium heute in Hannover mit. Kreise und kreisfreie Städte bekämen die Möglichkeit, zumindest in Einzelfällen von der Vorgabe „Sachleistung“ abzuweichen. dpa

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